Kennt sich jemand mit "kalten Betriebskosten" aus?
Ich muss morgen vor Gericht als Beklagter, der seine Betriebskosten nicht zahlen will.
Soweit hab ich mich gut vorbereitet. Mir bleibt nur noch eine offene Position.
Kaltwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Die Kaltwasserversorgung ist recht einfach.
Der Vermieter bekommt eine Rechnung vom Wasserversorgungsunternehmen in der die gesamten Kosten und der gesamte Verbrauch am Hauptwasserzähler aufgeführt sind.
z.B.: 20.000,00 EUR für 10.000 m³
Demgegenüber steht die Summe des Einzelverbrauchs am Zwischenzähler jeder einzelnen Whg. Der Summenverbrauch der Einzelzähler ist oft ca. 20% geringer als der des Hauptwasserzählers. Dies wird damit begründet, dass die Zwischenzähler langsamer sind und später anspringen. Dadurch geht zwar kein Wasser verloren, aber die Zwischenzähler messen halt nicht alles.
Summe Zwischenzähler = 8.000m³
Um halbwegs gerecht zu bleiben werden die Gesamtkosten durch die Summe der Einzelzähler geteilt.
20.000,00 EUR/8.000m³ = 2,50 EUR/m³ Dieser Wert mutipliziert mit meinem Verbrauch (100m³) sind meine Kosten, also 250EUR.
Soweit sogut alles plausibel, aaaber die Abwasserentsorgung.
Wie wird die ermittelt??
Das Wasserversorgungsunternehmen hat als Gesamtverbrauch zur Entsorgung 9.500m³ berechnet. Gesamtkosten auch 20.000EUR
Normalerweise gibt es doch hier keine 20% Messverluste, oder??
errechnet man nun also meine Kosten:
20.000EUR/ 9.500m³(Summe Wasserversorgungsunternehmen)* 100m³ = 210,00 EUR
oder
20.000EUR/ 8.000m³(Summe Zwischenzähler)* 100m³ = 250,00 EUR
Sollte der Vermieter wieder die Einzelzählersummen annehmen dürfen, warum? Diese Zähler messen doch nicht alles, oder? Der Verbrauch ist doch eigentlich höher, also kann man beim Abwasser doch auch den höheren Wert annehmen?
Ich hoffe die Frage ist nicht so blöd wie meine Dreisatz- Prozent- Berechnungs- Frage :-)
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