Zitat:
Zitat von Hafu
Du kennst dich nicht besonders gut in der Materie aus. Doping ist in Deutschland nicht strafbar. Wenn du dopst und erwischt wirst, brauchst du dir keine Sorgen zu machen, dass du vor einem Gericht landest. Du wirst eine Sperre vom Triathlonverband bekommen und ansonsten geht dein Leben weiter wie zuvor.
Der einzige, der sich bei unserer Rechtslage in Deutschland strafbar macht, ist der Arzt, der dir das Dopingmittel besorgt hat (falls du es nicht aus einer illegalen Quelle im Internet bezogen hast).
Wenn ein Arzt dagegen dopt oder Dopingmittel abgibt, geht er das Risiko ein, seine berufliche Existenz zu vernichten und wird auf jedem Fall (wg. Arzneimittelgestz s.o.) vor Gericht landen. Das Risiko ist also ein ganz anderes.
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Reden wir doch über die maßgebliche Fundstelle:
§6a (1):
Es ist verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden.
Otto Normalbürger kommt legal also nicht an die Mittelchen, da es ja auch noch eine Verschreibungspflicht gibt. Das Thema waren aber Ärzte, die Dopingmittel beschaffen und bei sich selbst anwenden.