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, würde mich trotzdem mal interessieren, ob so eine Sperre von Denk nicht juristisch anfechtbar ist.
Hundertmarck wurde letztlich für nichts anderes als mangelndes Wohlverhalten gesperrt. Das scheint mir ein bisschen dünn als Begründung.
Also:
hat Denk ein uneingeschränktes Hausrecht und kann Teilnehmer nach Gesichtskontrolle ausschließen, oder handelt es sich um einen öffentlich ausgeschriebenen Wettkampf, an dem zunächst mal jeder teilnahmeberechtigt ist, es sei denn es gäbe gravierende Ausschlussgründe?