Zitat:
Zitat von Hafu
Aber eine e-mail hat doch keinerlei rechtsverbindlichen Charakter, oder hat sich da die Rechtspraxis mittlerweile geändert?
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Nein. Hat sie nicht.
Solange nur ne EMail da ist einfach ignorieren.
Ein Einschreiben musst du beachten, unterschreibe erst einmal nichts sondern gönne dir eine Rechtsberatung.
Zu dem Thema empfehle ich immer auch gerne mal bei der Redaktion einer Komputerzeitschrift (z.B. c't) anrufen, die haben regelmäßig Artikel zu solchen Themen und kennen auch gute Anwälte.
Der Anwalt wird dann die Erklärung abändern und dich dann unterzeichnen lassen, also warscheinlich den Streitwert runterrechnen und eine Nutzungsgebühr abgeben, aber dann auch warscheinlich die Rechtsanwaltsgebühr des abmahnenden Anwaltes nicht überweisen, mit Hinweis auf übertiebene gebühren.
Danach verwandelt sich das ganze von einer Urheberrechtssache in eine reine Gebührenordnungssache ...
