Zitat:
Zitat von Hafu
O.K., nachdem anscheinend mittlerweile ein Einschreiben eingetroffen ist, schaut es in der Realität eh anders aus. Aber eine e-mail hat doch keinerlei rechtsverbindlichen Charakter, oder hat sich da die Rechtspraxis mittlerweile geändert?
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Wie sagen die Juristen immer so schön ... "Das kommt darauf an."
Wenn ich Dir eine email mit beleidigendem Inhalt senden würde könntest Du mich durchaus erfolgreich verklagen. Es ist demnach falsch emails pauschal als nicht rechtsverbindlich zu bezeichnen.
Frank