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Vielleicht wird sich noch ein Jurist zu Wort melden.
Ich würde die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken (aber natürlich erst, wenn die Abmahnung als Einschreiben angekommen ist: mails darf man ungelesen löschen wg. Virenverdacht, normale Briefe wegschmeißen- ist ja eh meistens nur Werbung ,-)), aber auf alle Fälle nichts bezahlen und es auf einen Prozess ankommen lassen.
Da du mit der Verlinkung des Bildes keinen kommerziellen Hintergrund verfolgt hast, sind die Chancen sehr gut, dass die Gegenseite auf eine Klage verzichten wird, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem Vergleich enden würde. Bei einem solchen Vergleich würde die Gegenseite auf eigenen Anwaltskosten und anteiligen Gerichtskosten sitzen bleiben.
Anders sähe es aus, wenn du das Bild nicht hier im Forum sondern z. B. bei einer ebay-Auktion oder auf deinem eigenen Webshop benutzt hast. In dem Fall, bei kommerzieller Nutzung eines fremden Bildes, ist das Gesetz ganz auf Seiten des Rechteinhabers und du stündest im Falle einer Klage auf verlorenem Posten, so dass du besser die Abmahnkosten bezahlen solltest.
Lass uns wissen, wie die Sache ausgeht. Wenn es anders wäre, als ich oben (als juristischer Laie) geschrieben habe, müsste Arne die Bildverlinkungsfunktion eigentlich komplett entfernen, denn eigentlich an jedem Bild, das im WWW kursiert, hat ja irgendwer die Rechte (hab' ja selbst erst gestern ein viel diskutiertes Bild verlinkt, das ich nicht selbst geschossen habe)!
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