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Alt 13.07.2009, 12:17   #164
DasOe
Szenekenner
 
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Registriert seit: 09.10.2006
Ort: im Westerwald
Beiträge: 5.062
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Das passt gar nicht zu dem sensationellen Einchecken am Vortag des Frankfurter Wettkampfes: da hat mich doch eine ganz liebe Helferin tatsächlich (vor dem bremsentest) gefragt:
"Darf ich dein Fahrrad anfassen?" Ich hab' dann erstaunt aber genauso freundlich nachgefragt, wie sie denn die Verkehrstauglichkeit des Rades überprüfen will, ohne selbst mal die Bremsgriffe zu drücken, worauf sie (weiterhin auffalend geduldig) meinte, es gäbe Triathleten, die nicht wollten, dass man ihr bike berühre und diese müssten dann eben selber die Bremsen testen.
Auch wenn es keine Verbands-KR sind, ist das grundsätzlich völlig korrekt. In der Ausbildung der hessischen KR wird das auch von mir vermittelt, da wir/ich keinen Ärger mit Athleten haben wollen, die uns nach dem Wettkampf beschuldigen, wir hätten etwas am Rad verändert.

Ausserdem ist es ein Irrglaube, dass ein KR die Verkehrstauglichkeit eines Rades überprüft.

"Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Rad (die Gefährdung Dritter ausschließend) und seinen Helm in technisch einwandfreiem Zustand an den Start zu bringen."

Wir checken das Rad auf Regelkonformität:
  • keine zusätzlich angebrachten Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad (ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers
  • Vorderräder müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm aus Kunststoff) sein.
  • Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles Verletzungen vermieden werden.
  • Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben.
  • Die Bremshebel müssen nach hinten ragen.
  • Mitgeführte Behälter für Getränke oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein.
  • Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten - zu versehen. Diese Nummer soll deutlich von links sichtbar sein.
  • Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen verschlossen oder gebrückt sein.
  • Kein Laufrad darf mit einem Mechanismus versehen sein, der es beschleunigen kann
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