Zitat:
Zitat von falk99
Grundsätzlich stimme auch ich diesem Prinzip zu und halte es für richtig.
Die Frage der Nachweisbarkeit einer wissentlichen oder zufälligen Einnahme ist jedoch eher rhetorisch und deswegen aus meiner (nicht juristisch vorgebildeten) Sicht problematisch.
Ein Beispiel: Wenn ein Sportler mit seiner Freundin/Frau abspricht, dass Sie ihm ein konkretes auf der Dopingliste stehendes Mittel ins Essen mixt und er nicht weiß, wann und wie er das Mittel einnimmt, ist das dann kein Doping mehr? Die Frau/Freundin könnte bei einer evtl. Befragung ja auf ihr Zeugenverweigerungsrecht verweisen. Und wenn der Sportler kein Geständnis ablegt, kann eine verbotene wissentliche Einnahme nicht bewiesen werden. Auch das widerspräche meinem Rechtsempfinden  .
Von daher eine spannende Diskussion.
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Dann ist es aber immer noch sowas wie eine Anstiftung zur Straftat, nehme ich mal an. Der Sportler fordert seine Frau/Freundin ja bewusst auf, ihm Dopingmittel unterzumischen.
Das heißt eine 'Unwissenheit' ist ja gar nicht gegeben. Nur über den Zeitpunkt der Dopinggabe...
Problematischer finde ich die Beweissicherung. Der Sportler kann hinterher immer in irgendwas das entsprechende Dopingmittel reinmischen und behaupten, dass ihm das untergeschoben wurde (in die Zahnpasta z.B.

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