Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Keine Strafe ohne Schuld: Das StGB bekennt sich, auf der Grundlage des Grundgesetzes, zum Schuldprinzip. Demnach kann es keine Strafe ohne Schuld geben.
[...] Im Sportrecht setzt man sich darüber hinweg, was in manchen Fällen nicht richtig ist und Unrecht erzeugt.
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Nein, man setzt sich im Sportrecht nicht darueber hinweg, sondern wendet schlicht zu Recht einen anderen Masstab an. Der Vergleich hinkt!
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Zu Deinem Alkohol-Beispiel: Wenn ich Dich von einer Brücke schubse, und Du erschlägst beim Aufprall eine Blumen pflückende alte Frau, wirst Du kaum des Totschlags angeklagt. Denn Dich trifft keine Schuld. Engt man den juristischen Blickwinkel jedoch so weit ein, dass allein die neben Dir liegende Leiche zählt und sonst gar nichts, wird man Dich verurteilen. Richtig ist das jedoch nicht.
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Jetzt wird es, nunja, "unuebersichtlich". Bleiben wir doch beim Sportrecht.
