Zitat:
Zitat von Piqniqa
Das ist jeweils auf Landesebene gesetzlich geregelt und nicht in allen Bundesländern möglich.
Und wie der Name sagt, soll die Urlaub der Bildung, insbesondere der beruflichen Bildung, dienen. Wenn du also nicht gerade im Sport- bzw. Gesundheitsbereich tätig bist, wird das leider nichts mit dem Trainingslager ohne an die 30 Tage normalen Urlaub ranzugehen...
Ansonsten schau mal hier -> Bildungsurlaub
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Hab ich doch geschrieben...ansonsten ist es das nicht ganz korrekt, was Du schreibst. Die
Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung unterliegt der freien Wahl insofern sie anerkannt ist. Nur Veranstaltungen mit dem Zusatz „nur im Rahmen beruflicher Weiterbildung“ sind einem Teilnehmerkreis vorbehalten, der einen beruflichen Bezug zum Thema der Veranstaltung herstellen kann.