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meiner meinung bedarf es gar keiner eidesstaatlicher versicherung.
wenn kurt denk in seinem vertrag die klausel aufnimmt:
"ich bin und war nicht gedopt"
und kommt der vertrag nur zustande, wenn diese klausel erfüllt ist, dann ist beim dopingvergehen eindeutig der tatbestand des betruges gegeben. sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich.
Betrug=
täuschung: (der athlet macht eine angabe, die nicht stimmt). nur auf der basis kommt der vertrag zustande, weil der veranstalter einem irrtum erlegen ist. auf grund dieses irrtums kommt es zu einer vermögensverfügung. (der veranstalter zahlt startgeld, oder siegprämien etc...
ergo: betrug!
das gilt ja für jeden vertrag.
verklagt werden die sportler ja meisens deshalb nicht, weil in den verträgen gerade das gegenteil drinsteht. "wir starten nur, wenn keine dopingproben genommen werden." und da zuschauer nur kommen, wenn topathleten da sind (bsp. istaf) hat der veranstalter gar keine andere wahl.
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