ich glaube tobi_nb geht es nicht um die rechtliche beweislast, sondern um die wirtschftliche/moralische. er als kunde will einen nachweis, um sich fuer das produkt zu entscheiden. der sportler muss diesen nachweis natuerlich nicht erbringen. andersherum steht es dem fan (kaeufer) natuerlich offen, den sportler dann fuer gedopt zu befinden. nur schriftlich festhalten sollte er das nicht ohne beweise, weil er dann eine verleumdungsklage an den hals bekommen koennte.
gruss
dude
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