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Alt 01.06.2007, 13:37   #48
tobi_nb
 
Beiträge: n/a
Ich hab hier schon oft gelesen, dass für jeden sportler generell die unschuldsvermutung gilt.

nur meiner meinung nach kann man die hier so ausnahmslos gar nicht anwenden.

sicherlich, wenn es um bestrafung auf grund von regelverstößen (z.b. betrug) geht, dann muss man dem sportler nachweisen, dass schuldig ist.

aber im profisport geht es ja auch ums geldverdienen. ich als zuschauer gebe geld aus, um meinen sportler zu sehen, und als sponsor, damit er mich(meine firma) vertritt. und für diese leute (zuschauer und sponsoren) muss der sportler beweisen das er sauber ist.

immerhin bekommt er mein geld. und wenn ich als gegenleistung von ihm verlange, dass er nicht dopt, dann hat er das zu erfüllen, und die erfüllung zu beweisen. sonst gibs nämlich kein geld.

wenn ich in der freien wirtschaft etwas kaufe, und diverse dinge am kaufobjekt anzweifle, muß auch derjenige, der mein geld haben will eine einwandfreie leistung beweisen, und nicht umgekehrt.

zusammengefasst (und wieder ontopic) sollte meiner meinung nach normann beweisen, welche leistungen er von dr. heinrich in anspruch genommen hat. solange er dies nicht macht, steht er (für mich) im dringenden verdacht gedopt zu sein.
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