Regelfrage: Öffnen des Helms während Wettkampf
Ich bin mir nicht ganz sicher:
ist es erlaubt den Helm während des Radfahrens kurzfristig zu öffnen? Der Grund ist der, dass es mir immer wieder passiert dass sich dort diese scheiss Viecher verirren. In einer Ausfahrt hat sich auch schon ne Biene oder so´n Viech verirrt, dass dann zustach. Meine Panik kann man sich vorstellen..
Grundsätzlich ist es ja nur erlaubt, wenn das Rad in der Wechselzone abgestellt ist, den Helm zu öffnen. Aber während dem Rennen? In diesem Notfall?
in der DTU-Sportordnung steht zum Radhelm:
G.5 Radhelm
Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu
tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der
folgende Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung - erfüllt:
- korrekter Sitz auf dem Kopf
- keine Beschädigungen aufweisen
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens 3 Stellen mit der Schale
verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.
Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum
Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen.
Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, einen entsprechend geprüften und zugelassenen
Helm während des Radfahrens am Veranstaltungstag auch vor und nach dem Wettkampf
geschlossen zu tragen.
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