Zitat:
Zitat von Thorsten
Sofort ist dabei Auslegungssache. Wenn der Überholte zur Seite raus kann, dann wirklich "sofort". Wenn es auf der Strecke zu voll ist (z.b. durch den nächsten Überholer oder Autoverkehr), würde ich persönlich ...
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Du hast natürlich gnadenlos recht mit der Paragraphennummer.
Raum für Auslegungen läßt die Sportordnung allerdings nicht für die Frage, wann der korrekte Abstand wieder hergestellt sein muss. Der Paragraph sagt
Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des
Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschatten-Zone innerhalb der unter Punkt G.3.2.b angeführten Zeit zu sorgen..
Raum für Auslegung ist höchtens, ob der Betroffene hier die schwarze oder die rote Karte bekommen kann.
