Zitat:
Zitat von Willi
Steht IMHO ziemlich eindeutig in der Sportordnung, in dem Fall §G.3.2, d.h. er hat z.B. bei Sprint oder Kurzdistanz bis zu 15 sec Zeit, sich entsprechend zurückfallen zu lassen.
|
Das steht genau nicht drin. Die 15 s gelten für den Überholvorgang, bis der Überholer die Windschattenbox des Überholten nach vorne verlässt. Für den Überholten gilt nach §G.3.2 c) (und weil's so schön ist auch noch in §G.3.3):
"Der Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen."
Sofort ist dabei Auslegungssache. Wenn der Überholte zur Seite raus kann, dann wirklich "sofort". Wenn es auf der Strecke zu voll ist (z.b. durch den nächsten Überholer oder Autoverkehr), würde ich persönlich auch die 15 bzw. 30 s ansetzen und mir angucken, ob der Überholte versucht sich möglichst lange dranzuhängen um nach 12 s doch seitlich auszuscheren oder ob er den Abstand mit der gleichen Geschwindigkeitsdifferenz wie beim überholt werden stetig größer werden lässt. Das kann man sich als KR angucken und ganz gut sehen, ob die Jungs Spielchen spielen oder wirklich überholen. Im Bedarfsfall wird halt eingegriffen.