Zitat:
Zitat von massi
Da muss ich jetzt mal kurz die Seite wechseln
Wer entscheidet denn was "Terror-Gedöns" ist und was Ausübung der Religionsfreiheit? Ein Beamter?
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Ein Aufruf zu Handlungen gegen den Rechtsstaat sollte klar erkennbar sein. Evtl. schafft das auch ein gut ausgebildeter Beamter. Thema gleitet aber ab, Tschuldigung, weitermachen.