G.4 Windschattenfahren erlaubt
Stand 2009 / Ausgabe 1 20
Auf Antrag können die DTU bzw. die Landesverbände je nach Zuständigkeit das
Windschattenfahrverbot aufheben und unter Auflagen genehmigen. Dabei sind die Regularien
für Wettkämpfe mit Windschattenfreigabe einzuhalten(§ 4.3 VsO).
Bei Windschattenrennen ist das Windschattenfahren nur zwischen gleichgeschlechtlichen
Wettkampfteilnehmer erlaubt.
Ob bei einem Wettkampf Windschattenfahren erlaubt ist oder nicht, ist der jeweiligen
Wettkampfausschreibung zu entnehmen.
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