|
Als Jurist am Amtsgericht darfst Du aus beruflichen Gruenden auch gar nicht anders handeln. Aber leg' das bitte mal ab, darum geht es hier doch gar nicht.
Ich versuche wieder konkret zu werden:
Die Beweise gegenueber Vucko sind erdrueckend, jedoch nicht juristisch hieb- und stichfest ('wasserdicht') genug fuer eine problemlose Verurteilung. In einem solchen Fall, wo wirklich absolut niemand mehr an Vucko's Unschuld glaubt - wer's anders sieht, bitte vortreten - erfordert es einen couragierten Schritt, mit dem man die Rechte eines anderen kurzfristig beschneidet, um nachher Recht durchzusetzen. Dadurch waere der Fall unzweifelhaft geklaert und kein Hahn wuerde angesichts der Tatsachenlage nach Rechtsverletzung kraehen. Fuer diesen einen Schritt braucht es eben Zivilcourage.
Der Jurist wedelt in so einer Situation gerne ohnmaechtig mit dem Schoenfelder und ergibt sich schulterzuckend als reiner Vollstrecker der Politik dem status quo, leise 'in dubio pro reo' vor sich hin murmelnd, damit er auch heute Abend wieder guten Gewissens ins Bettchen kriechen kann.
|