Zitat:
Zitat von Hafu
Hier gibt's kein in "dubio pro reo", sondern einen Anscheinsbeweis (von Schuld ist auszugehen, wenn mehr (Indizien) für ein Vergehen sprechen als dagegen)
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Das würde mich aber mal im Detail interessieren, wie und wo das schriftlich geregelt ist. Es wird wohl kaum so sein, dass man jemanden verurteilen kann, wenn man ihn mit 51%iger Wahrscheinlichkeit für schuldig hält.
Inzwischen kommentiert übrigens auch die Triathlon:
Fall Vuckovic: Die Glaubwürdigkeit ist dahin