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Sorry, aber Arne hat genau die Grundprinzipien des Rechtsstaates dargelegt. In einem Strafprozess muss einem Angeklagten die Schuld bewiesen werden, ein Angeklagter muss nicht seine Unschuld beweisen, er gilt nämlich a priori bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig.
Diesbezüglich hat SV nichts weiter als sein Recht in Anspruch genommen.
Joerg
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