Zitat:
Zitat von Hugo
doch musst du...also zahlen is klar, aber du musst die ware auch abnehmen. ansonsten müsste der bäcker unter umständen ne lagerhalle anmieten um das alte brötchen aufzubewahren, die dafür anfallenenden Kosten könnte er dir in rechnung stellen.
was so beim brötchenkaufen alles passieren kann 
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Nö, das ist doch einfach nicht präzise. Aus einem wirksamen Kaufvertrag entsteht ein Schuldverhältnis, das mich verpflichtet den Kaufpreis zu bezahlen und das Brötchen abzunehmen - insofern stimmt, was Du schriebst.
Wenn ich das nicht mache verletzte ich diese Pflichten, der Kaufvertrag kommt aber unabhängig davon zu stande.