Zitat:
Zitat von Hugo
wenn dich dein bäcker nicht leiden kann weil du mit seiner tochter rum gemacht hast, das aber in beiderseitigem einvernehmen statt fand und die kleine auch schon 18 war...
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Ich denke mal, dass da in jedem Fall eine Straftat vorliegt, und zwar Schwarzbrennerei und vermutlich Umgehung von Alkoholsteuern.
Zum Rummachen (zusammen geschrieben) mit Zustimmung reichen mE schon 16 Jahre für die Bäckerstochter aus, falls der Typ nicht ihr Lehrer o.Ä. ist, aber das nur nebenbei.
Sauer ist der Bäcker wahrscheinlich so oder so.