jetz sin wir langsam wirklich vom thema ab.
ach...du meinst es gibt kein gleichbehandlungsgesetz?
schlag ma das BGB auf.
auf der vierten seiten steht:
Bürgerliches Gesetzbuch
mit Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (Gesetzesbeschluss),
Beurkundungsgesetz,
BGB.......
das is noch vorm inhaltsverzeichnis in der version vom deutschen taschenbuchverlag
was deine willenserklärungen angeht, wenn das preisschild am bröthcen hängt, werden I und III gleichzeitig gemacht, entsprechend braucht der kunde dann auch nur noch IV zu äußern und das vertragsverhältnis kommt zu stande, etwa wie wenn ein herr denk ausschreibt dass ein startplatz XXX€ kostet und eine Frau Kraft sich anmeldet.
abgesehn davon dass sie ein pro is und da andere regeln gelten von wegen startgeld, und dass es schon ausgebucht sein könnte. jetzt rein hypotetisch sie würde unbedingt starten wollen, er hat ein verbindliches angebot abgegeben, nämlich einen startplatz gegen einen betrag von XXX € bereitzustellen, mit welcher begründung könnte er nun rechtens aus dem vertragsverhältnis ausscheiden?