Zitat:
Zitat von Hugo
in dem moment wo der bäcker n schaufenster hat und in dem schaufenster n brötchen liegt an dem n preisschild hängt unterbreitet er jedem der vorbei kommt ein angebot...
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Nö,klingt zwar logisch ist aber juristisch gesehen falsch. So ein Preisschild nennt man "Einladung ein Angebot abzugeben" (Invitatio ad offerendum).
Vereinfacht vorgestellt genügt zur Annahme eines Angebots ein einfaches "Ja", denn ein Angebot sollte umfassen: den Kaufgegenstand, die Vertragspartner und den Preis.
Wenn ich aber in den Bäckerladen gehe und "Ja" rufe, dann weiß der Bäcker weder welches Brötchen ich haben will, wieviele ich haben will noch sonstwas.