Zitat:
Zitat von Hugo
aus sportrechtlicher sicht hat er keinen grund sie nach ablauf ihrer sperre weiter auszuschliessen. sie gilt international als rehabilitiert.
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Yep.
Zitat:
Zitat von Hugo
was kommt als nächstes? er wird von nem schwarzen überfallen und dann dürfen schwarze nicht mehr starten? könnten sie ja wenn sie verraten würden wers genau war, aber bis dahin haben die gefälligst was anderes zu machen als triathlon?!
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Ich glaub, Denk kann das schon etwas tiefer begründen.
Zitat:
Zitat von Hugo
eben doch berufsverbot...solltest dich entscheiden 
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Drum hab ich bewusst Arbeitsverbot geschrieben. (Abgesehen davon, dass es ja de facto kein Berufsverbot ist, da sie ja in zgi anderen Rennen starten dürfen.)
Zitat:
Zitat von Hugo
würde sie unbedingt starten wollen und den startplatz einklagen würde ihr ein richter zieml. sicher recht geben weil es rechtlich eben keinen grund gibt ihr den startplatz zu verwehren
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Sicher? Also ich kenn die entsprechenden Verträge und Gesetze nicht so genau und wäre bei privaten Veranstaltungen vorsichtig mit diesen Schlüssen.