ach und noch was...solange kein berechtigter grund vorliegt darf man in deutschland niemanden von seinem ladengeschäft, bus oder taxi ausschließen.
wenn dich dein bäcker nicht leiden kann weil du mit seiner tochter rum gemacht hast, das aber in beiderseitigem einvernehmen statt fand und die kleine auch schon 18 war, also nichts gegen dich vorliegt und er dich nicht bedienen will, kannste ihn deswegen verklagen und er wird die brötchen rausrücken müssen, ob er will oder nicht....hat was mit rechtsstaat und so zu tun
