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Alt 25.05.2007, 07:59   #38
Rhing
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Registriert seit: 22.12.2006
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Beiträge: 4.813
Wenn die Arbeitgeber tatsächlich nix gewußt haben, wären sie wohl getäuscht worden. Aber auch wenn in den Verträgen steht "kein Doping", wenn sie's gewußt haben, zählt das strafrechtlich. Da sind natürlich Konstellationen denkbar, in denen der Fahrer das Doping aufgenommen hat und der Arbeitgeber noch nix davon wußte. Ich hab die Statements nicht im Einzelnen verfolgt, weil mich z.B. wesentlich mehr interessiert, ob ich am Wochenende trotz des angesagten Regens Radfahren kann, hab das aber so verstanden, daß die Rennställe das ganze organisiert haben und die Ärzte in Freiburg oder die "Ersatzleute" engagiert haben. Die Leute dort wären dann wohl wegen des § 95 AMG dran, weil sie es selbst verabreicht haben oder die eigentlichen Täter angestiftet haben. Das Selbst-einnehmen ist danach aber nicht strafbar.
In den Verträgen können natürlich irgendwelche Vertragsstrafen für den Fall des Dopings stehen. Das sind Geldzahlungen, die in einem bestimmten Fall, hier Doping, gezahlt werden müssen, ist aber keine Strafe, die vom Staat z.B. als Geldstrafe verhängt wird. Die werden diese Vertragsstrafe nach Treu und Glauben aber auch nicht verlangen können, wenn sie positiv vom Doping wußten und dies über längere Zeit akzeptierten oder sogar gefördert bzw. organisiert haben.
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