Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Mal eine Frage an die Juristen: Warum verjähren Straftaten eigentlich überhaupt?
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Ich bekomme es nur für das Schuld und Sachrecht einigermaßen zusammen:
Verjährung bedeutet allgemein, das nach Ablauf der Verjährungsfrist Rechten und Forderungen und nicht mehr durchgesetzt werden können. Der Anspruch als solcher besteht weiterhin, nur kann der Schuldner mit Hinweis auf die Verjährung die Zahlung verweigern. Die reguläre Verjährungsfrist wurde von 30 auf 3 Jahre herabgesetzt.
Sollte der Gläubiger ein weiteres Interesse an der Durchsetzung seiner Rechte und Forderungen haben, gibt es die Möglichkeit der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährungsfrist. Damit ist eigentlich erklärt, warum es Verjährungsfristen gibt. Man geht davon aus, daß nach Ablauf einer Frist kein Interesse an einem Titel vorhanden ist. Ich vermute mal, das ist im Strafrecht ähnlich. Entsprechend der Schwere der Tat gelten unterschiedliche Fristen, bzw. Ausschlüsse.