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Das ist wahrscheinlich nicht nur in Bayern so, dass für Radrennen die Strecke gesperrt werden soll.
Daher sollte man schon beim Antrag sicherstellen, dass es kein Radrennen ist, sondern die Teilnehmer die STVO einzuhalten haben. Dann entfällt die Notwendigkeit der Sperrung.
Wenn das nicht so wäre, könnte man in Bayern demnächst auch keine RTF's mehr durchführen.
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