Zitat:
Zitat von FinP
Weder Lidlracer noch Göhner ist "das Rechtsstaatssystem". Wenn dem Göhner die Nase vom Vucko nicht passt (aus welchen Gründen auch immer), dann zwingt ihn keiner, mit dem zusammen in einem Team zu starten und er darf auch seine Gründe kommunizieren.
Nur weil jemand seine Freundin ins Kino einlädt, kann ich mich doch auch nicht unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz entrüsten, wenn ich nicht gratis mitdarf.
Also nochmal - solange ich mich nicht in (halb-)offizieller Funktion bewege (Gericht, Verband...) bewege, darf ich auf die Unschuldsvermutung verzichten.
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wertvolles Argument! Danke FinP
Harald,
der sich schon seit längerem genau überlegt, bei welchen Athleten die Unschuldsvermutung noch glaubhaft aufrecht zu erhalten ist- Michi Göhner gehört dazu...