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Zitat von neonhelm
Prinzipiell ist er erstmal schuld. Gerade beim Einordnen in den fließenden Verkehr besteht doppelte Sorgfaltspflicht. Hatte das aus gegebenem Anlass gerade diese Woche noch mal nachgelesen.
Meine Aussage in einer solchen Situation wäre: Ich bin auf dem Radweg gefahren und da ist er rausgezogen. Ich bin mitgezogen, um den Unfall noch irgendwie zu vermeiden. Er hat mich offensichtlich nicht gesehen. Seine Beifahrerin kann mich gar nicht gesehen haben, es sei denn, es wäre ein Fahrschul-Wagen.
Tempo 30 ist übrigens auf einem Fahrbahnradweg eine übliche Geschwindigkeit, mit der zu rechnen ist.
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prinzipiell sehe ich das auch so, und fühle mich deshalb auch im recht. Nur recht haben und recht bekommen ist in Deutschland ja nicht immer das gleiche. einzig, dass ich vielleicht etwas schneller als andere radfahrer unterwegs war lass ich mir gefallen, aber bei innerorts erlaubten 50km/h sollte das eigentlich auch kein problem sein. dass er mich deshalb vielleicht nicht gesehen habe halte ich für realistisch und auch irgentwie verständlich aber von einsicht seiner seits keine spur. ich frage mich wie die aussage der polizei zu werten ist, ich nehme mal an, dass sie, wenn es zur verhandlung käme einer der hauptaussagen darstellt und somit das urteil des richters schon in eine richtung beeinflusst. ist aber nur eine vermutung bin ja kein jurist und vorm gericht wegen so einer sache stand ich auch noch nicht.
Bernd