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Regress oder nicht
Da ich vor Jahren mal in der Schadenabteilung einer Versicherung gearbeitet habe - wenn auch nur in der Schweiz - versuch ich das mal zu beantworte.
Falls der Fahrzeuglenker betrunken war, wird die Versicherung auf ihn Regress nehmen, dh. der Lenker darf die Kosten des Schadenfalles selber bezahlen. In dem hier geschilderten Fall dürfte es aber schwierig sein, das Fahren im angetrunkenen Zustand überhaupt zu beweisen. Der Unfallverursacher wurde ja von der Polizei zu Hause nicht angetroffen und daher dürfte auch kaum eine Alktest vorhanden sein. Die Fahrweise des Fahrers dürfte als Beweis kaum ausreichen.
Auch wenn der Unfall absichtlich, sozusagen mit Vorsatz verursacht wurde, wird ein Versicherer Rückgriff auf den Fahrer nehmen. In diesem Fall hier sind die Aussagen der Zeugen, des Geschädigten sowie des Fahrers selber massgebend. Ich denke, auch der Vorsatz wird nicht einfach zu beweisen sein, auch wenn Zeugen vorhanden sind, die haben ja das Gespräch zwischen dem Radfahrer und dem Autofahrer nicht gehört ...
Es sieht also so aus, dass die Versicherung für den Schaden aufkommen wird, aber nicht unbedingt einen Regress auf den Verusacher nehmen kann. Zumindest dürfte das bei uns in der Schweiz so laufen.
So oder ähnlich läuft es in der Schweiz ab. Ist wie gesagt schon lange her ...
Grüsse
Markus
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