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Da muss man zwei Dinge unterscheiden:
1. Wie schnell darf man fahren ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
2. Wie schnell darf man gefahren sein, wenn was passiert ist.
Zu erstens: Da ist die Rechtslage klar, wie hier auch schon geschrieben.
Zu zweitens: Das ist Ermessen des Gerichts, wenn ein Auto an einer unübersichtlichen, engen Stelle, bei Regen mit 100km/h auf der Landstraße abfliegt, dann kriegt er auch zumindest eine Teilschuld - wenn er nicht der Verkehrslage "angepasst" gefahren ist. Ist ja auch richtig so.
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