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Zitat von dasilva65
Achja interessant könnte noch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sein: Innerorts gilt für Radfahrer die 50km/h regelung NICHT!!! Denn allgemein gültige Geschw.beschränkungen gelten nur für Kfz. Aber Spezielle Beschränkungen wie Zone 30 oder 3km/h Schilder die gelten natürlich auch für uns.
Grüße
Daniel
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Zitat:
Zitat von Pascal
Echt jetzt? Mist...und ich habe mich bisher immer schön brav daran gehalten und regelmäßig stark runtergebremst am Ortsschild... 
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Ähmmmm.... das mag so sein, allerdings haben so einige Instanzen entschieden, dass einem Rennradler, der innerorts schneller als 30 km/h fährt bei einem VU regelmäßig eine Mitschuld zur Last fällt, weil man "diejenige Geschwindigkeit nicht überschreiten dürfe, die von einem Radfahrer regelmäßig erwartet wird". (OLG Karlsruhe, VRS 78, 329).
Weiteres Beispiel: Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von
45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen
überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).
Also "gilt" für uns leider faktisch innerorts ein Tempolimit von ~30 km/h.
