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Zitat von DragAttack
Die Frage war nicht, ob dargelegter Sachverhalt gerichtsfest beweisbar ist, sonder ob dargelegter Sachverhalt den 263er Tatbestand erfüllt.
Da du ungestellt auf erste Frage antwortest, darf ich davon ausgehen dass dir zu zweiter kein Gegenargument einfällt?
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Vorab: ich wuerde mich heute maximal als Schmalspurstrafrechtler bezeichnen.
Vollendung ist nicht gegeben, also kommt nur ein versuchter Betrug in Betracht. M.E. fehlt es hier aufgrund der unabdingbaren Voraussetzung der Schriftlichkeit bereits am Ansatz, weshalb auch versuchter Betrug ausscheidet. Man moege mich korrigieren.
Mein Hinweis auf die gerichtliche Feststellbarkeit hat den Hintergrund, dass dies oftmals ein Anzeichen fuer den juristischen Laien darstellen kann, dass eine Strafbarkeit ueberhaupt nicht gegeben ist. Nicht alles, was dem Einzelnen unmoralisch vorkommt, hat die Gesellschaft als strafbar bestimmt.
Ich habe dies auch gesagt, weil mir das grundlose Herumwerfen mit Straftatbestaenden zuwider ist. Zyniker denken in einem soclhen Fall im naechsten Schritt an Verleumdung, doch dann beissen wir uns von hinten und driften in die Philosophie ab.
Zitat:
Zitat von DragAttack
Ich befinde mich auf halber Strecke des vereinbarten Disporahmens mit deutlicher Tendenz zur Null und zahle dafür die vereinbarten Zinsen. Nicht ich bin es, der einen weiteren Kredit aufnehmen wollte sondern meine "Berater"in hat unaufgefordert angerufen, versucht mir einen Kredit anzudienen - und mich bei der Gelegenheit um ein betrachtliches Sümmchen versteckter Kosten zu bescheißen.
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Es geht mich nichts an, warum Du ueberhaupt den Dispo benuetzt hast, aber wer sich wie Du exponiert, muss sich diese Frage eventuell gefallen lassen.