Zitat:
Zitat von JF1000
Stimmt. Aber es gibt bei der DTU auch die Möglichkeit einer Einzelmitgliedschaft...ist zwar etwas teurer aber man muß nicht zwangsläufig einem Verein angehören...
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Ach? Und wo finde ich das?
In der DTU-Satzung findet sich dazu folgendes:
Zitat:
§ 4 Mitgliedschaft
4.1 Mitglieder
4.1.1 Die Mitglieder der DTU sind stimmberechtigte ordentliche sowie nichtstimmberechtigte außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder (4.1.4)
4.1.2 Stimmberechtigte ordentliche Mitglieder können nur Landesverbände (LV) sein, deren Zweck § 2.1 und § 3 dieser Satzung entspricht.
4.1.3 Außerordentliche Mitglieder können Vereine und Institutionen sein, die zwar nicht Sport im Sinne des § 2 der Satzung ausüben, sich jedoch zu den satzungsgemäßen Zwecken der DTU bekennen, und die der Gemeinnützigkeit entsprechend § 3 nicht zuwiderlaufen.
4.1.4 Die DTU kann an besonders verdiente Persönlichkeiten des Sports eine Ehrenpräsidentschaft oder Ehrenmitgliedschaft vergeben. Näheres regelt die Ehrenordnung.
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Im übrigen ist bereits alles wesentliche gesagt ....