Zitat:
Zitat von DragAttack
Nochmal - wie begründest du, dass keine Irrtumserregng vorliegt?
Gruß Torsten
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Nochmal - tu ich gar nicht. Aber unterhalte dich mal mit der Verbraucherzentrale deines Vertrauens, die streiten sich zu dem Thema schon seit Jahren. Aus welchem Grund sie dabei so erfolglos sind ist wahrscheinlich egal.
Mein Punkt ist: Egal, was Du da noch an Vorschriften mit reinbringst - es ändert nichts daran, daß wahrsch. 80% der Kreditnehmer nicht die intellektuellen Fähigkeiten und/oder den Willen mitbringen, die Informationen umzusetzen. Du kannst die Leute nicht vor sich selbst schützen.
Bei dir wurde auch gegen keine der einschlägigen Regelungen verstossen, was hier relevant wäre, da Du noch keinen Vertrag gesehen bzw. unterschrieben hast. Die Vorschriften zur Angabe des Effektivzinses beziehen sich alle auf den Vertrag, nicht auf irgendwelche Werbung (man möge mich verbessern, wenn hier seit 1996 was neues eingeführt wurde).
Thema RSV und Preisangabe:
http://www.internet-heute.de/article...rsicherung.php