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Alt 13.04.2009, 18:42   #45
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Zum Alkohol: wie schon jemand geschrieben hat, würd ich nur sagen, wenn's tatsächlich so war. Da Du "neben" ihm hergefahren bist und er wohl auf der linken Seite im Auto gesessen hat, konntest Du das wahrscheinlich nicht riechen. Zumindest müstest Du das erklären.
Zum Schmerzensgeld: da mußt Du genau dokumentieren: wie oft und wie lange beim Arzt, wie lange Beschwerden, wie lange arbeitsunfähig (und natürlich trainingsunfähig) etc.
Zum Radweg: Die Dokumentation könnte wichtig werden. Natürlich kann man Dir keine Mit(teil)schuld geben, wenn eine Vorsatztat vorliegt. Der wird sich aber möglicherweise einlassen, er habe Dich lediglich darauf hinweisen wollen, dass Du den Radweg benutzen mußt und sei dann unabsichtlich weiter nach rechts gekommen, weil er sich ja zu Dir rübergebeugt hat. Dann kommt es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit Deiner Aussage und die der Nachfolgenden an. Direkt nach dem Unfall wird man Dir adrenalinbedingt die ein oder andere Ungenauigkeit zubilligen, aber später könnte der Schuß nach hinten losgehen. Deshalb lieber bei dem bleiben, was Du tatsächlich wahrgenommen hast. Denn das kannst Du dann auch glaubwürdig vertreten.
Fotos vom Radweg sind gut. Deine (Schwieger?)eltern können ja bestätigen, dass sie den Radweg so vorgefunden haben. Dann ist es in Verbindung mit Deiner Aussage schon ziemlich unwahrscheinlich, daß jemand ausgerechnet in der Nacht zwischen Unfall und Aufnahme dort nen Bierkasten zerdeppert hat. Jedenfalls läßt sich die Beschilderung so klären.
Zum Sachschaden (Rad): Fotos machen, den Radhändler informieren, so daß die jeweiligen Monteure benannt werden können, die die Richtigkeit der Schäden bestätigen können. Dann sollte der RA die gegnerische Versicherung kontaktieren und mitteilen, daß das Rad dort unverzüglich bis zum ... in Augenschein genommen werden kann, danach wird's repariert. Wenn der Schaden nicht zu riesig ist, schicken die Versicherungen niemand. Muß man aber mit rechnen, also trotz verständlicher Wut im Bauch auf dem Teppich bleiben. Bei meinen 2 Unfällen hab ich mit den Versicherungen keine Probleme gehabt. Allerdings kriegste keinen Neuwert sondern Zeitwert und das kann natürlich ein Problem sein. Denn Laufräder willste vermutlich keine gebrauchten. Wie auch immer die Sache wirtschaftlich läuft, sei trotz allem froh, dass Du keine bleibenden Gesundheitsschäden davongetragen hast.
Gute Besserung
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