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Alt 13.04.2009, 10:19   #34
PeterMuc
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 477
Wenn Du in einem bayerischen Verein bist und einen Startpass hast, hast Du automatisch eine Unfall- und Rechtschutzversicherung: drum kümmern....
Auf alle Faelle einen Anwalt nehmen !!
Keiner kann Dich besser vertreten und weiss um die Fallstricke im verkehrsrecht besser Bescheid ! Ich wage zu behaupten bei dem von Dir geschilderten Vorgang, dass der Unfallgegner den Grossteil der Schuld trägt und auch Deine anwaltskosten tragen muss.

Nicht vergessen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Rad in die Reparatur incl. Gutachter....weiss alles der Anwalt. Alle Schäden (auch sog. Vermoegensschaeden) dukumentieren (zb Fahrtkosten etc). Aerztl. Gutachten erstellen lassen.

Ganz wichtig: Die Nichtbenutzung eines Radweges (ist uebrigens nur eine Owi und keine Straftat ) rechtfertigt nicht die vorsätzliche schwere Körperverletzung !
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