Wenn Du in einem bayerischen Verein bist und einen Startpass hast, hast Du automatisch eine Unfall- und Rechtschutzversicherung: drum kümmern....
Auf alle Faelle einen Anwalt nehmen !!
Keiner kann Dich besser vertreten und weiss um die Fallstricke im verkehrsrecht besser Bescheid ! Ich wage zu behaupten bei dem von Dir geschilderten Vorgang, dass der Unfallgegner den Grossteil der Schuld trägt und auch Deine anwaltskosten tragen muss.
Nicht vergessen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Rad in die Reparatur incl. Gutachter....weiss alles der Anwalt. Alle Schäden (auch sog. Vermoegensschaeden) dukumentieren (zb Fahrtkosten etc). Aerztl. Gutachten erstellen lassen.
Ganz wichtig: Die Nichtbenutzung eines Radweges (ist uebrigens nur eine Owi und keine Straftat

) rechtfertigt nicht die vorsätzliche schwere Körperverletzung !