|
Hi! Erst einmal gute Besserung!
Zu den Radwegen:
An und für sich gilt eine Pflicht zur Benutzung der Radwege, sobald diese als solche gekennzeichnet sind (was meist der Fall ist)...
ABER:
Die zuständigen Gemeinden/Kommunen (oder wer auch immer) schildern in der Regel ALLE Radwege aus (weshalb sie dann benutzt werden müssen) und GENAU DAS ist nicht legitim. Da eine Pflicht zur Benutzung nur gelten darf, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, das eine Benutzung der Straße zu gefährlich ist. Streng genommen müssten viele Radwegbeschilderungen im Grunde somit entfernt werden und eine Nutzung der Straße wäre erlaubt. Auch wenn es dort einen Radweg gibt.
Heißt für Dich: Wenn dir wirklich jemand eine Teilschuld aufbrummen will, weil Du auf der Straße gefahren bist, lass Deinen Anwalt überprüfen, ob die Ausschilderung des Radweges dort überhaupt begründet und somit rechtmäßig war.
(Natürlich alles ohne Gewähr. Ich habe das mal in einem Mitschnitt einer Anhörung des Berliner Verkehrsausschusses zum Thema "Pflicht zur Radwegbenutzung" aufgeschnappt)
Schönen Gruß,
Paulchen
|