Zitat:
Zitat von dude
Welcher Tatbestand?
"§ 211 Mord.
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Das nun nicht gleich, aber schwere Körperverletzung ist es ja schon, bei der eine Todesfolge billigend in Kauf genommen worden wäre. Dann wäre es evtl. sogar versuchter Totschlag, denn ein Vorsatz lag ja vor. Die Frage ist, ob der Vorsatz nachweisbar ist. Aber da wird dem Staatsanwalt schon was zu einfallen.
Ravistellus