Zitat:
Zitat von Megalodon
Wer haftet eigentlich, wenn mir z.B. ein Händler ein STEVENS Fahrrad verkauft hat und zum Zeitpunkt des Garantiefalls STEVENS pleite gegangen ist bzw. überhaupt nicht mehr existiert ?
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Du musst differenzieren: Gewährleistung oder Garantie?
Im Gewährleistungsfall stets dein Händler.
Existiert die Marke noch, kann er seinen Aufwand an den Hersteller/Importeur weitergeben, bzw. in Absprache mit denen handeln.
Lebt die Marke nimmer, hat er Pech, denn er und nicht die Marke ist dir gegenüber gewährleistungspflichtig.
Bei Garantie (eine Art "freiwillige Gewährleistung", die über die gesetztliche Gewährleistungspflicht hinaus geht) kommt es darauf an, wer die Garantie ausspricht: die Marke oder der Händler.
Verwirrend wird die Sache dadurch, dass die Realität kundenfreundlicher ist als die gesetzliche Situation: so wickelt eine Marke normalerweise berechtigte Gewährleistungsansprüche auch über Händler ab, bei denen du nicht gekauft hast, die aber auch die Marke vertreiben.
Wennst also mal in Flensburg gelebt und ein Bike gekauft hast, kannstes auch in Konstanz zum Händler bringen, wenns dahingeschieden ist und die Marke tritt auch dann für die Gewährleistung ein, wenn der Händler, bei dem du gekauft hast, nicht mehr existiert oder die Marke nicht mehr vertritt...