Zitat:
Zitat von Faultier
Mit stationärer Therapie war woll nix da ich seit gestern (5 Tage nach OP) wieder zu Hause bin. Auf Nachfrage wurde mir gesagt eine Rehamaßnahme sei nicht notwendig.... bin halt Kassenpatient
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Für die Kostenübernahme einer stationären Anschlussheilbehandlung ist bei Berufstätigen, Hausfrauen, Schülern, Studenten, Arbeitslosen und anderen Nicht-Rentnern die Rentenversicherung zuständig. Nicht die gesetzliche Krankenkasse! Eine AHB muss innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus angetreten werden, eigentlich sollte der Sozialdienst dort wissen, wie und wann ein entsprechender Antrag gestellt wird. Normalerweise während dem stationären Aufenthalt des Patienten. Im Nachhinein bzw. über den Hausarzt geht auch noch was, z.B als AGM-Maßnahme. Wenn du mehr wissen willst, kann ich morgen unseren Sozialdienst fragen. Auf der Homepage der DRV-Bund steht auch Einiges zu diesem Thema. Es steht dir eine Rehabilitationsmaßnahme zu, es lohnt sich dafür zu kämpfen.
Bandscheiben-OPs in allen Etagen sind eine der häufigsten orthopädischen AHB-Indikationen, bei jüngeren Menschen bestimmt die Häufigste.
LG Marion
Edith hat auch den Link zur
DRV Bund gefunden und meint, die DRVen der Länder, der Knappschaft-Bahn-See und die berufsständischen Alterskassen haben andere Formulare aber dasselbe Prinzip.