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Alt 29.03.2009, 14:38   #81
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Die Idee ist wohl (hab ich jedenfalls so verstanden): Du kaufst nen PC, ausschließlich beruflich genutzt. Der Kauf selbst ist buchhalterisch neutral. Du gibst Geld (Kaufpreis) und erhälst dafür den PC, Wert Kaufpreis, daher neutral. Wenn Du den über 4 oder 5 Jahre (keine Ahnung, welchen Wert die Tabelle zuläßt) abschreibst, kannst Du 5 Jahre lang 1/5 des Kaufpreises abschreiben (linear) bzw. degressiv im ersten Jahr mehr und hinterher entsprechend weniger. Denn der Wert des PC sinkt. So kannst Du halt über die Jahre den Kaufpreis geltend machen, weil der Wert des erworbenen Gegenstandes das Betriebsergebnis schmälert. Wenn man also sagt, die Tilgung geht nicht mit ein, ist das richtig, aber mißverständlich, weil der Kaufpreis halt wie dargestellt über Abschreibung berücksichtigt wird.
"Auch" betrieblich genutzte Gegenstände werden steuerlich nicht berücksichtigt, Ausnahme Auto, das ist daher ein blödes Beispiel. Privat trage ich nie nen Anzug (außer Trainingsanzug, Taucheranzug), könnte also die Kosten auch beruflich geltend machen. Funzt aber nicht, schon weil ich den Anzug auch privat nutzen könnte, wird also nicht, auch nicht teilweise berücksichtigt. Bei der Robe ist das was anderes, die wird nur beruflich genutzt und daher auch steuerlich berücksichtigt. Karneval zählt nicht. Als geringwertiges Wirtschaftsgut kann die aber in 1 Jahr abgeschrieben werden, d.h. der volle Kaufpreis geltend gemacht werden, obwohl das Teil natürlich "ewig" hält. Beim Auto gibt's nen privaten und nen beruflichen Teil, der berufliche zählt, der private Teil ist Privatvergnügen.
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