Zitat:
Zitat von meggele
Das ist aber eben nur ein aufgehübschtes Arzneimittelgesetz und kein Antidopinggesetz.
|
stimmt, da sehe ich auch ganz klar Defizite. Denn wenn dopende Sportler eindeutig in die Strafbarkeit einbezogen wären, gäbe es auch weitaus bessere ermittlungstakische Möglichkeiten, wie z.B. Beugehaft. Man sieht ja -gerade auch bei den bisherigen Dopingfällen im deutschen Triathlon- wie problemlos und folgenlos erwischte Sportler hinsichtlich ihrer Dopingmittelquellen die Aussage verweigern können.
Letzten Endes kommt man ja an Hintermänner, an evt. Netzwerke i.d.R. nur über auffällig gewordene Sportler ran.