Zitat:
Zitat von turboschroegi
Die Frage ist nur: Was ist "es"? Was war im vergangenen Jahr so.
Buttoeinkommen ist halt Bruttoeinkommen. Der Bereich für Interpretation ist hier recht gering ...
Das liegt in der Natur der Sache "Unternehmertum".
Wen meinst jetzt mit "jeder"? Mich?
Ich auch auch nicht. Das ist genau meine Kritik an der Grafik. Die gehen nie(!) von einem Bruttoeinkommen des unternehmerisch tätigen Arztes ab. Die Fußnote und die Überschrift passen deshalb auch nicht wirklich zusammen.
Das ist so wie bei Didi Hallervorden: "Ein Stück Apfelkuchen ohne Gräten bitte." Apfelkuchen hat nie Gräten. Will er jetzt also wirklich Apfelkuchen oder vielleicht doch Fisch? 
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1) Aus dem vergangenen Jahr und auch aus dem Jahr davor wirds noch keine Steuerzahlen geben, daher können da natürlcih auch keine Zahlen vorliegen.
2) Bruttoeinkommen ist klar Bruttoeinkommen.Trotzdem gibt's natürlich in der Bewertung Unterschiede. Ob die - was richtig ist - in der Natur des Unternehmertums liegen, ist doch für die Frage, ob ich mich für die Selbständigkeit entscheide, irrelevant. Entscheidend ist, daß ich mir "für schlechte Zeiten" was zurücklegen muß, weil's die Bundesagentur nicht für mich macht. Wenn ich das letztlich nicht brauche, schön und mein Verdienst, rechtfertigt aber auch ein höheres Einkommen.
3) Du gehörst dch zu den Guten

und neidest den Freiberuflern das höhere Einkommen nicht. Oder bist Du selbständig?

Ne, kann ich mir nicht vorstellen, Du sagst ja, Freiberufler verdienen nicht mehr als Angestellte und subjektiv lügst Du ja nicht.
4) Klar, es ist eigentlich selbstverständlich, daß vom Umsatz die Ausgaben (Miete, Gehälter, ...) abgezogen werden. Das hast Du aber in Deinem ersten Posting wohl auch anders verstanden. Passiert übrigens oft. Wenn ich von Firmen mandatiert werden, gibt's genügend angestellte Kollegen, die "neidisch" (meist nicht wirklich) auf meinen Stundensatz schauen bzw. den kollegial diskutieren. Das da im Schnitt 50 - 60 % Kosten runtergehen, will natürlich zunächst keiner wahrhaben bzw. macht sich nicht jeder klar, wenn man's mal positiv formuliert. Erst dann ergibt sich das Einkommen und das muß dann noch bewertet werden, d.h. die unternehmerischen Risiken müssen einbezogen werden. Beim Angestellten müßte man also mindestens 20 % AG-Anteil für Sozialabgaben draufrechnen. Bleibt ALU, die nicht ausgeglichen werden kann. Wenn das so weitergeht, hat sich das in der Praxis aber bald angeglichen, weil zur Kra(n)kenkasse Zuzahlungen notwendig sind und sich fragt, wielange die Bundesagentur künftig vor Harz IV noch zahlt. Dann muß jeder an sein früheres Einkommen, d.h. Rücklagen.