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Bin kein Arbeitsrechtler, aber als Betriebsrat oft mit dergleichen Problemen konfrontiert.
Ein befristetes Vertragsverhältnis endet im Normalfall automatisch mit der Befristung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Danach (sinnvollerweise aber noch davor, damit man planen kann) erhält man entweder einen neuen Arbeitsvertrag (u.U. wieder befristet, wenn das bisherige Maximum von 24 Monaten für eine Befristung noch nicht ausgeschöpft wurde) oder eben einen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Um bei laufender Kurzarbeit für den Gesamtbetrieb in einen unbefristeten Arbeitsvertrag übernommen zu werden müsstest du von deiner individuellen Qualifikation her schon außerordentlich wertvoll für deinen Arbeitgeber sein, denn in der jetzigen Wirtschaftssituation versuchen die meisten Arbeitgeber, sich ein Maximum an Flexibilität hinsichtlich des Personals zu erhalten.
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