Frage an das arbeitende Volk
Bei uns wurde heute im Betrieb mitgeteilt,dass ab 01.05. vorsorglich Kurzarbeit angemeldet wurde, dh es "kann" sein, dass wir ab diesem Zeitpunkt Kurz arbeiten.
Da ich noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehe bis zum 31.07. kann es gut sein, dass die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis genau in die Kurzarbeit fallen könnte.
Kennt sich jemand damit aus, ob dies dann verlängert werden kann auch wenn es vertraglich festgehalten ist, dass es in ein unbefristetes übergeht?!
you know what i mean??
Danke schon mal im vorraus