Eine Liste der Schwimmanzüge gibt es nicht, wäre ja auch zu einfach.
Es sind alle Schwimmanzüge zugelassen und erlaubt, die eine FINA-Zulassung besitzen.
Welche Schwimmanzüge eine solche FINA-Zulassung haben, muss man über den entsprechenden Hersteller in Erfahrung bringen.
Ich glaube nicht, dass der Blade dazugehört.
Ausnahmen für die Benutzung hast Du ja schon genannt, stehen ja in der DTU Sportordnung.
Gruß strwd
Zitat:
Zitat von barbossa
Ich will ja jetzt nix sagen, aber wo solls denn so eine Liste geben?
Und von wem?
Ich nix wissen.
Es gibt eine vage Ahnung dessen, was aufgrund der Herstellerangaben erlaubt/bzw verboten ist. Verboten (im Sinne von dürfen nicht anbehalten werden) sind im Grundsatz alle Anzüge, die "luftdicht" sind, d.h. durch die man nicht oder nur schwer durchpusten kann.
Ansonsten bleibe ich dabei: der Blade darf benutzt werden, muß aber ausgezogen werden (nach dem Schwimmen). Ausgenommen erste/zweite Bundesliga und dt Meisterschaften etc (§7.1.1 Veranstalterordnung)
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